Montag, Dezember 24, 2007

Kleinkläranlage

Im Gesetz steht’s geschrieben

„Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden. Man darf es nur mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein Gewässer einleiten oder versickern lassen.“ Rechtliche Grundlage für solche Bewilligungen sind die Artikel 7, 13 und 17 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991

Vor längerer Zeit hatten wir einen Umbau von einem ca. 200 jährigen Appenzellerbauernhaus. Typisch an diesen Häusern ist der zusammengebaute Wohnraum mit dem Stall. Nahe liegend ist auch, dass das Schmutzwasser des Haushaltes direkt in die Jauchegrube geleitet wird und mit der Hofgülle landwirtschaftlich verwendet wird.Das Objekt wurde nun jedoch nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke genutzt und musste aus diesem Grund an die Kanalisation angeschlossen werden.Das Gebäude lag auf ca. 900müM und ein Anschluss an die nächste Kanalisation war mit hohen kosten Verbunden. Somit viel die Entscheidung auf eine Kleinkläranlage und bestätigte sich als gute Alternative.

Wie funktioniert eine Kleinkläranlage?

Die meisten Kleinkläranlagen arbeiten nach dem gleichen Prinzip:

1. Mechanische Vorreinigung

2. Biologische Reinigung

3. Nachklärung

 

Die erste Stufe ist die mechanische Vorreinigung

Die mechanische Vorreinigung, die allen Reinigungsverfahren vorausgeht, sorgt dafür, dass nachfolgende Stufen nicht unnötig belastet oder gar geschädigt werden. In der Vorreinigung werden die absetzbaren Feststoffe und die schwimmenden Stoffe vom Wasser getrennt und der entstehende

Schlamm gesammelt. Die Vorklärung dient auch zur Pufferung der Abwassermenge.

 

Die zweite Stufe ist die biologische Reinigung

Die im Abwasser gelösten Stoffe werden bei allen Verfahren von natürlichen Mikroorganismen abgebaut. Aus organischen Stoffen entstehen nach dem Abbau Kohlensäure, Wasser und Mineralien. Übrig bleibt der Restschlamm. Dieser Reinigungsprozess benötigt immer den Einsatz von Sauerstoff, welcher durch Zugabe von Luft erreicht wird.

Die dritte Stufe ist die Nachklärung

Im Nachklärbecken wird der gut absetzbare Schlamm aus der biologischen Reinigung abgetrennt und das gereinigte Abwasser verlässt die Anlage.

Welche Anlage ist die richtige?

Es gibt grundsätzlich drei Typen von Anlagen. Sie werden hier kurz beschrieben

SBR-Anlagen (Sequencing Batch Reactor)

SBR sind Belebtschlammanlagen, bei denen die biologische Reinigung inklusive Absetzung des Belebtschlammes chargenweise in einem einzigen Becken in verschiedenen Schritten erfolgt. Die einzelnen Reinigungsschritte sind Füllphase, Mischphase, Belüftungsphase, Absetzphase und Klarwasserabzugsphase. Eine SBR-Anlage benötigt ein Pufferbecken für die Speicherung des Abwassers während der Reinigungsphase. Seine Grösse ist abhängig von der Dimensionierung der SBR Anlage.

Tropfkörperanlage

Tropfkörperanlagen bestehen meistens aus Vorklärbecken, Tropfkörperbecken und Nachklärbecken. Tropfkörper sind mit Füllkörpern bestückte Tanks, über die das abgesetzte Abwasser hinunterrieselt. Auf dem Füllkörper wachsen Mikroorganismen, welche das Abwasser biologisch reinigen. Überschüssige Organismen werden als Schlamm im Nachklärbecken abgesetzt. Nach dem gleichen Prinzip arbeitet auch die Sandfilteranlage.

Pflanzenkläranlage

In bewachsenen Bodenfiltern strömt das Abwasser durch Sickerpakete in den Boden und wird dort durch die angesiedelten Mikroorganismen gereinigt. Die Pflanzen sorgen mit Ihren Wurzeln für eine Auflockerung und Durchlüftung des Filtermediums. Das gereinigte Abwasser wird am Boden des Sickerpaketes von Drainagerohren aufgenommen und in einen Sammel- und Kontrollschacht geführt, bevor es die Anlage verlässt.

Was muss ich noch wissen?

Dimensionierung von Kleinkläranlagen

Die Grösse eine Kleinkläranlage wird in EGW (Einwohnergleichwert) angegeben. Ein EGW entspricht einer täglichen Abwassermenge von ca. 170 Litern pro Einwohner. Die Anzahl EGW pro Haus oder Wohnung wird anhand der Wohnungsgrösse und der Anzahl Zimmer bestimmt. Ein Zimmer entspricht einem EGW, das heisst bei einer 4 1/2 Zimmer Wohnung fallen 4-5 EGW an.

Versickerung oder Vorfluter?

Grundsätzlich ist die Versickerung der gereinigten Abwässer vorzuziehen. Ist dies wegen des Untergrundes oder der Menge nicht möglich, so kann auch in einen Vorfluter (Bach oder See) eingeleitet werden.

Betrieb und Unterhalt

Der Eigentümer ist für die Sicherstellung des Dauerbetriebs der Kleinkläranlage und für die Einhaltung des Einleitbedingens verantwortlich. Um diese Aufgabe zu bewältigen, muss er ein Betriebsjournal führen und einen Servicevertrag, in der Regel mit der Herstellerfirma, abschliessen. Nur durch regelässige Wartung und Unterhalt der Anlage kann eine optimale Reinigung des Abwassers gewährleistet werden. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt ist zuständig für den Vollzug der Gesetze und ist daher jederzeit berechtigt, die Anlage zu kontrollieren.

Bewilligungsverfahren

Vor dem Bau einer Kleinkläranlage ist ein Nachweis vorzulegen, dass der Anschluss an die öffentliche Kanalisation aus Kostengründen nicht zumutbar ist. Neben den Erstellungskosten sind die Nutzungsdauer, die Wartungskosten sowie die Aufwendungen für die Kontrollanalysen einzubeziehen.

Die kantonale Bewilligung zum Bau einer Kleinkläranlage wird erteilt, wenn ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht zumutbar oder nicht zweckmässig ist.

Ein entsprechendes Baugesuch ist bei der Gemeinde einzureichen. Diese leitet es an die kantonale Baukoordination weiter.

 

Bei unserem Bauernhaus wurde die SBR- Anlage eingebaut und hatte sich als gute Investition gelohnt.  



Rusch Andreas

1 Comments:

Blogger Haustechnik HSZ-T said...

Ihre Arbeit ist gut aufgebaut und der Text ist nachvollziehbar. Leider fehlen mir Zusammenhänge der drei Klärsysteme- hier wäre ein Vergleich (Vor-Nachteile) wünschenswert. Zudem haben Sie ungenügend (oder fast gar nicht) Reflektiert.
Note: 4.5

4:48 AM

 

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