Donnerstag, Juni 29, 2006

Feinstaub und Holzfeuerung
S. Pechlaner, HSZ-T, Zürich, Sem. 6A, Lernjournal Haustechnik, 29.06.2006


Die Diskussion über die Feinstaubbellastung hat mich aufhorchen lassen. Wie hoch sind die Feinstaubemmissionen bei Holzfeuerungen? Wird bei Holzheizungen eines Tages eine Feinstaubgebühr (analog Co2 Rappen) erhoben oder was sind die geforderten Massnahmen für eine Feinstaubreduktion? Was genau ist Feinstaub überhaupt und warum ist er so gefährlich? Im Internet habe ich mich auf die Suche nach Antworten gemacht, denn obwohl viele Argumente für die Holzenergie sprechen, darf nicht verschwiegen werden, dass Holzfeuerungen mehr Luftschadstoffe als Öl- und Gasfeuerungen ausstossen. Besonders falsch betriebene und veralterte Holzfeuerungen belasten ihre Umgebung mit viel Russ und Feinstaub.


Was ist überhaupt Feinstaub?
Die Definition des Feinstaubs geht zurück auf den im Jahre 1987 eingeführten National Air Quality Standard for Particulate Matter (kurz als PM-Standard bezeichnet) der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency). Dieser stellt eine grundlegende Veränderung in der Bewertung von
Immissionen dar: Während zuvor die Gesamtimmission betrachtet wurde, liegt der Fokus nun auf dem einatem-baren Anteil der Immissionen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass feine Partikel von den Schleimhäuten im Nasen/Rachenraum bzw. den Härchen im Nasenbereich nur bedingt zurückgehalten werden, während gröbere Partikel keine Belastung der Atemwege darstellen (daher wird im Zusammenhang mit Feinstaub auch von inhalierbarem Feinstaub bzw. als thorakalem Schwebstaub gesprochen). [1]

Feinstaub kann im Körper je nach Korngrösse und Eigenschaften der Partikel unterschiedliche Gesundheits-schädigungen verursachen. Typische Beschwerden sind Reizsymptome der Augen und Atemwege, eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, eine verstärkte Reaktion auf Allergene und andere Reize, eine höhere Sterblichkeit und ein höheres Risiko für Lungenkrebs. [2]

Jedes Jahr verursacht die Feinstaubbelastung 3700 frühzeitige Todesfälle und Gesundheitskosten von knapp 4.2 Milliarden Franken. Besonders gefährlich ist der aus Dieselmotoren und Holzfeuerungen stammende Russ, denn er ist Krebs erregend. Die höchsten Feinstaubkonzentrationen werden jeweils im Winter gemessen, wenn sich Schadstoffe unter der zähen Hochnebeldecke ansammeln. [3]

Aktionsplan Feinstaub vom 16. 1. 2006
Bundesrat Moritz Leuenberger lancierte einen zweistufigen Aktionsplan um die Feinstaubbelastung in der Luft zu reduzieren:

Massnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) liegen, werden demnächst umgesetzt. In einem zweiten Schritt wird dem Bundesrat eine Reihe von ergänzenden Vorkehrungen unterbreitet. Priorität unter den neun Sofortmassnahmen des UVEK haben die Reduktion von Dieselruss und die Verringerung der Feinstaub- und Russemissionen aus Holzfeuerungen. Der für die komm-enden Jahre erwartete Vormarsch der Holzenergie darf nicht zu einer erhöhten Luftbelastung führen. [3]

Reduktion von Feinstaub- und Russemissionen von Holzfeuerungen:
· Konformitätsnachweis für Holzfeuerungen. Ab 2007 soll für Holzfeuerungen mit einer Leistung bis 350 Kilowatt (von Holzöfen für Privathaushalte bis zu Heizungsanlagen für ca. 35 Wohnungen) der Nachweis der Konformität mit den entsprechenden EU-Normen verpflichtend eingeführt werden.
· Verschärfung der Staubgrenzwerte für automatische Holzfeuerungen. Für Heizungen mit einer Leistung über 70 Kilowatt und mit automatischer Holzzufuhr wird der Emissionsgrenzwert verschärft. Ab 2007 müssen diese Anlagen schrittweise mit Filtern ausgerüstet werden.
· Initiierung von Holzwärmekraftwerken. Anstatt eine Vielzahl kleiner Heizanlagen ohne Filtersystem zu betreiben, soll der Bau von Holzkraftwerken gefördert werden, die heute über hochwirksame Rauchgasreinigungssysteme verfügen.
· Verarbeitung von Holzabfällen zu Brennmaterial. In den Wäldern ist das offene Verbrennen von bei der Waldnutzung anfallendem Abfallholz – dem so genannten Schlagabraum – zu vermeiden. Im Rahmen der Waldpolitik soll deshalb die Zerkleinerung von Abfallholz mit Hilfe mobiler Anlagen und dessen Verarbeitung zu Brennmaterial gefördert werden. Der Schlagabraum kann auch im Wald liegen gelassen werden. [3]

Die Schweiz ist nur ein kleines Land....
Im Dezember 2005 hat die Schweiz im Rahmen des Genfer Übereinkommens über weiträumige grenz-überschreitende Luftverschmutzung gefordert, dass in den künftigen Protokollen sämtliche Partikel erfasst werden. Damit sich die Situation in der Schweiz verbessert, müssen auch in den Nachbarländern Anstrengungen unternommen werden. [3]

Quellen:
[1]
http://de.wikipedia.org/wiki/Feinstaub
[2] UVEK, Positionspapier Feinstaub aus Holzfeuerungen, 17.März 06

[3] http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20060116/01216/index.html